Infos

Inflationsausgleichsgeld für Kolleginnen und Kollegen nach TV-L!

Mit der beschlossenen Arbeitsrechtsregelung wurde der erste Teil des TV-L-Abschlusses 2023 für die Beschäftigten, die nach der Dienstvertragsordnung dem TV-L unterliegen, umgesetzt. Beschäftigte, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis zum 9. Dezember 2023 besteht und die in der Zeit vom 1. August bis 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten, haben einen Anspruch auf Inflationsausgleichsgeld in Höhe von einmalig 1.800 Euro netto (Auszubildende und Praktikanten in Höhe von einmalig 1.000 Euro netto) bei einer Vollzeitstelle.
Darüber hinaus besteht bei weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnissen für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein monatlicher Anspruch auf 120 Euro netto (für Auszubildende und Praktikanten monatlich in Höhe von 50 Euro netto), wenn an mindestens einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte haben einen ihrem Stundenumfang entsprechend anteiligen Anspruch. Der Inflationsausgleich soll mit der Gehaltsabrechnung im März, ausbezahlt werden.

Neue MAV Mitglieder

Bei der Nachwahl sind:

Alicia Gasska,
Kristin Gebauer,
Bettina Hasse
und als Vertretung 
Lucie Hagemann

gewählt worden. Sie bereichern ab jetzt unser Team.  

Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Eine neue Rundverfügung ist von der Landeskirche Hannover veröffentlicht.

Rundvfg_G_2_2022-Anlage.pdf-90196c3158f277cc94aba341c4370945.pdf (rundverfuegungen-und-mitteilungen.de)

Nachwahl

Hast du Lust dich für deine Kollegen einzusetzen ?
Dann werde Teil des MAV Teams !!!
Wir suchen aktuell 3 Mitarbeitende für freie Plätze in der Mitarbeitervertretung, sowie Nachrücker.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine Maßnahme der Erwachsenenbildung und bedeutet die Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden. In dieser Zeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Die Kosten des Bildungsurlaubs tragen Mitarbeitende selbst.  Arbeitnehmende in Niedersachsen haben einen Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Jahr für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz(NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. 

Ein Antrag auf Freistellung stellt man spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber. 

Der Anspruch besteht für Teilnahme an Veranstaltungen, die von der AEWB anerkannt worden sind.

Für andere Veranstaltungen kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
Nähere Infos zum Thema:
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/