Infos
Überlastungsanzeige
Durch die tägliche Zunahme von Arbeitsbelastungen, verursacht durch zum Beispiel Personalmangel, Defizite bei der Organisation des Personaleinsatzes oder Überstunden werden Arbeitnehmer im hohen Maße beansprucht.
Es können sich Fehler in der Erledigung der Arbeitsaufgaben einschleichen, die zu einer Gefährdung des Betriebes, der Schutzbefohlenen oder eigenen Gesundheit führen können. Damit Mitarbeitende sich entlasten können, wurde die Überlastungsanzeige eingeführt.
Es können sich Fehler in der Erledigung der Arbeitsaufgaben einschleichen, die zu einer Gefährdung des Betriebes, der Schutzbefohlenen oder eigenen Gesundheit führen können. Damit Mitarbeitende sich entlasten können, wurde die Überlastungsanzeige eingeführt.
Eine Überlastungsanzeige ist der schriftliche Hinweis an den Arbeitgeber und/oder unmittelbaren Vorgesetzten, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist und Schäden zu befürchten sind. Wichtig dabei ist, dass die kritische Situation ausführlich beschrieben wird.
Eine Überlastungsanzeige bietet zum einem die Möglichkeit, auf die Situationen aufmerksam zu machen und zum anderem sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.
Ist der Arbeitgeber auf die Gefahren hingewiesen, kann er Gegenmaßnahmen ergreifen.
Die Überlastungsanzeige ergibt sich unter anderem aus Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Auf der Seitenleiste "Überlastungsanzeige" sind Vordrucke zu finden.
Auf der Seitenleiste "Überlastungsanzeige" sind Vordrucke zu finden.
Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
Eine neue Rundverfügung ist von der Landeskirche Hannover veröffentlicht.
Rundvfg_G_2_2022-Anlage.pdf-90196c3158f277cc94aba341c4370945.pdf (rundverfuegungen-und-mitteilungen.de)
Rundvfg_G_2_2022-Anlage.pdf-90196c3158f277cc94aba341c4370945.pdf (rundverfuegungen-und-mitteilungen.de)
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist eine Maßnahme der Erwachsenenbildung und bedeutet die Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden. In dieser Zeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Die Kosten des Bildungsurlaubs tragen Mitarbeitende selbst. Arbeitnehmende in Niedersachsen haben einen Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung im Jahr für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz(NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet.
Ein Antrag auf Freistellung stellt man spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber.
Ein Antrag auf Freistellung stellt man spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber.
Der Anspruch besteht für Teilnahme an Veranstaltungen, die von der AEWB anerkannt worden sind.
Für andere Veranstaltungen kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
Nähere Infos zum Thema:
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/
Für andere Veranstaltungen kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
Nähere Infos zum Thema:
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/