Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen

Die Mitarbeitervertretungen und Dienststellenleitungen können im Rahmen des § 37 Mitarbeitervertretungsgesetz Dienstvereinbarungen abschließen. Diese Vereinbarungen dürfen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Die bereits geschlossenen Dienstvereinbarungen stellen wir zur Information zur Verfügung. 

Einführung eines alternativen Entgeltanreiz-System nach §18a TVöD-V

Ausschreibung von Mitarbeiterstellen und Grundsätze für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen