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Vollversammlung für alle Mitarbeitenden
Die nächste Vollversammlung für alle Mitarbeitenden ist am
Donnerstag, 24.10.2024, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
im Johannissaal der Kirchengemeinde Nordstemmen,
Kirchbrink 2, 31171 Nordstemmen
Wir weisen darauf hin, dass jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter die Möglichkeit der Teil nahme an der Vollversammlung - von Seiten des Arbeitsgebers / der Einrichtungsleitung - nach § 32 Mitarbeitervertretungsgesetz eingeräumt werden muss.
Die Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Vorstellung der Mitglieder der MAV und der Schwerbehindertenvertretung
3. „Was macht eigentlich die MAV?“ - Präsentation
4. "Neuwahl der Mitarbeitervertretung Hildesheimer Land-Alfeld" - Infos
5. Pause
6. AkkuLaden – Auftanken für den Arbeitsalltag
7. Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
Getränke und ein kleiner Snack stehen Ihnen in der Pause zur Verfügung.
Donnerstag, 24.10.2024, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
im Johannissaal der Kirchengemeinde Nordstemmen,
Kirchbrink 2, 31171 Nordstemmen
Wir weisen darauf hin, dass jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter die Möglichkeit der Teil nahme an der Vollversammlung - von Seiten des Arbeitsgebers / der Einrichtungsleitung - nach § 32 Mitarbeitervertretungsgesetz eingeräumt werden muss.
Die Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Vorstellung der Mitglieder der MAV und der Schwerbehindertenvertretung
3. „Was macht eigentlich die MAV?“ - Präsentation
4. "Neuwahl der Mitarbeitervertretung Hildesheimer Land-Alfeld" - Infos
5. Pause
6. AkkuLaden – Auftanken für den Arbeitsalltag
7. Möglichkeit zum kollegialen Austausch.
Getränke und ein kleiner Snack stehen Ihnen in der Pause zur Verfügung.
Klausurtagung
Vom 14.02.2024-16.02.2024 waren in Klausur. Wir haben uns drei Tage in Walsrode intensiv mit dem Thema Arbeitszeitregelung in Kitas auseinander gesetzt.
Habt ihr Beispiele aus euer Kita, wie es bei euch geregelt ist?
Was stört euch bei eurer Arbeitszeit oder, wie habt ihr Störungen erfolgreich behoben?
Kurze Mail an mav.hildesheimerland.alfeld@evlka.de
Habt ihr Beispiele aus euer Kita, wie es bei euch geregelt ist?
Was stört euch bei eurer Arbeitszeit oder, wie habt ihr Störungen erfolgreich behoben?
Kurze Mail an mav.hildesheimerland.alfeld@evlka.de
Inflationsausgleichsgeld für Kolleginnen und Kollegen nach TV-L!
Inflationsausgleichsgeld für Kolleginnen und Kollegen nach TV-L!
Mit der beschlossenen Arbeitsrechtsregelung wurde der erste Teil des TV-L-Abschlusses 2023 für die Beschäftigten, die nach der Dienstvertragsordnung dem TV-L unterliegen, umgesetzt. Beschäftigte, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis zum 9. Dezember 2023 besteht und die in der Zeit vom 1. August bis 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten, haben einen Anspruch auf Inflationsausgleichsgeld in Höhe von einmalig 1.800 Euro netto (Auszubildende und Praktikanten in Höhe von einmalig 1.000 Euro netto) bei einer Vollzeitstelle.
Darüber hinaus besteht bei weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnissen für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein monatlicher Anspruch auf 120 Euro netto (für Auszubildende und Praktikanten monatlich in Höhe von 50 Euro netto), wenn an mindestens einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte haben einen ihrem Stundenumfang entsprechend anteiligen Anspruch. Der Inflationsausgleich soll mit der Gehaltsabrechnung im März, ausbezahlt werden.
Darüber hinaus besteht bei weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnissen für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein monatlicher Anspruch auf 120 Euro netto (für Auszubildende und Praktikanten monatlich in Höhe von 50 Euro netto), wenn an mindestens einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte haben einen ihrem Stundenumfang entsprechend anteiligen Anspruch. Der Inflationsausgleich soll mit der Gehaltsabrechnung im März, ausbezahlt werden.