Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen
Die Mitarbeitervertretungen und Dienststellenleitungen können im Rahmen des § 37 Mitarbeitervertretungsgesetz Dienstvereinbarungen abschließen. Diese Vereinbarungen dürfen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Die bereits geschlossenen Dienstvereinbarungen stellen wir zur Information zur Verfügung.
Die bereits geschlossenen Dienstvereinbarungen stellen wir zur Information zur Verfügung.